Wenn nun auch die Mitarbeitenden der A___ GmbH, die als "Booking- Verantwortliche" gearbeitet hätten, in diesen Aufwand eingerechnet würden, würde die Musik einen wesentlichen Teil des Budgets ausmachen. Aus den Testveranstaltungen im Jahr 2020 lasse sich der Fokus der Veranstaltung gut ablesen. Auf Grund der Einschränkungen in Bezug auf die Besucheranzahl (300 pro Zone) seien zwei Zonen umgesetzt worden mit je einer Bühne und zwei Essenständen. Die A___ GmbH hält zusammenfassend fest, dass das Amt für Kultur damit den Sachverhalt unrichtig und unvollständig festgestellt habe. Es habe die Bestimmungen des Bundesrechts verletzt, weil es das Gesuch der A___ GmbH abgelehnt habe.