Umstritten ist, ob die A___ GmbH zu Recht keine Ausfallentschädigung erhalten hat. Es ist zu prüfen, ob die ausgefallenen Veranstaltungen kulturelle Ereignisse darstellen (Ziffer 2.3.2) und ob der Anspruch auf Gleichbehandlung verletzt wurde (Ziffer 2.3.3). 2.1 Argumente der A___ GmbH