BSG 155.21]). Würde im vorliegenden Fall auf die Verfahrensvorschriften der EV Covid-19 Kultur abgestellt, würde der A___ GmbH der Rechtsnachteil erwachsen, dass ihr eine Beschwerdeinstanz weniger zur Verfügung stehen würde als im Zeitpunkt der ursprünglichen Verfügung. In diesem Fall hätte die Bildungs- und Kulturdirektion verfügen müssen und 3/16 2021.BKD.21967