Vorliegend hat die A___ GmbH am 18. Mai 2020 ein Gesuch um Ausfallentschädigung beim Amt für Kultur eingereicht. Dieses wurde am 13. Juli 2020 durch das Amt für Kultur mit (fehlerhafter) Verfügung abgelehnt. Da diese Verfügung zu Unrecht keine Rechtsmittelbelehrung enthielt (vgl. BGE 147 I 333), 2/16 2021.BKD.21967