C. Am 6. Januar 2022 reichte das Amt für Kultur seine Stellungnahme und die Vorakten ein. Es beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. D. Die A___ GmbH reichte am 21. Februar 2022 Bemerkungen ein und hielt an ihrer Beschwerde fest. E. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 25. Februar 2022 wurde den Parteien der Entscheid der Bil- dungs- und Kulturdirektion in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt