A. Die A___ GmbH hat am 18. Mai 2020 ein Gesuch um Ausfallentschädigung beim Amt für Kultur eingereicht. Mit Schreiben vom 13. Juli 2020 lehnte das Amt für Kultur das Gesuch ab. Am 17. September 2021 verlangte die A___ GmbH den Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Mit Verfügung vom 10. November 2021 lehnte das Amt für Kultur das Gesuch um Ausfallentschädigung ab. B. Gegen diese Verfügung erhob die A___ GmbH am 6. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bildungsund Kulturdirektion. Sie beantragte sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und der A___ GmbH sei eine Ausfallentschädigung zuzusprechen.