108 N. 31). Vermögensinteressen sind betroffen, wenn unmittelbar geldwerte Ansprüche oder Verpflichtungen strittig sind oder auf andere Weise beachtliche finanzielle Interessen auf dem Spiel stehen (BVR 2018 S. 492, E. 4.3 mit Hinweis auf die Lehre und Rechtsprechung). Vorliegend beantragt die Einwohnergemeinde in ihrer Beschwerde, ihr seien für das Ausbildungsjahr 2021/2022 Stipendien in der Höhe von 9'969 Franken auszurichten. Wäre auf die Beschwerde einzutreten gewesen, wäre materiell strittig und zu prüfen gewesen, ob der Einwohnergemeinde dieser geldwerte Anspruch tatsächlich zusteht.