4. Die Stellungnahme der AAB wurde der Abteilung Soziales der B___ mit verfahrensleitender Verfügung vom 12. Oktober 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung Sachurteilsvoraussetzungen Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit Anfechtungsobjekt bildet die Verfügung der AAB vom 13. August 2021 über einen Ausbildungsbeitrag an A___ für das Ausbildungsjahr 2021/2022. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der AAB erlassen die Beitragsverfügungen (Art. 39 der Verordnung vom 5. April 2006 über die Ausbildungsbeiträge [ABV; BSG 438.312]).