2. Gegen diese Verfügung erhob die Abteilung Soziales der B___ am 15. September 2021 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Sie beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und der Einwohnergemeinde seien für das Ausbildungsjahr 2021/2022 Stipendien in der Höhe von 9'969 Franken auszurichten; eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Die AAB reichte am 11. Oktober 2021 ihre Stellungnahme zur Frage des Rechtsschutzinteresses der Abteilung Soziales der B___ sowie die Vorakten ein.