Einzig die Schwierigkeit des Prozesses erscheint leicht überdurchschnittlich. Insgesamt erachtet die Bildungs- und Kulturdirektion deshalb ein Honorar von 7'500 Franken (inklusive das Minimalhonorar von 400 Franken) als angemessen, was einer Ausschöpfung des Tarifrahmens (von 400 bis 11'800 Franken) von etwa 63 Prozent entspricht. Zusammen mit den Auslagen von 132.50 Franken und der Mehrwertsteuer von 587.70 Franken (7,7 Prozent von 7'632.50 Franken) ergeben sich angemessene Parteikosten von 8'220.20 Franken.