Rechtsanwalt C___ hat in seiner Honorarnote vom 4. Mai 2021 ein Honorar von 9'000 Franken, Auslagen von 132.50 Franken, 7,7 Prozent Mehrwertsteuer von 703 Franken und somit einen Gesamtbetrag von 9'835.50 Franken aufgeführt. Die beantragte Parteikostenentschädigung erscheint überhöht. Sowohl der in der Sache gebotene Zeitaufwand als auch die Bedeutung der Streitsache ist als durchschnittlich zu bewerten. Einzig die Schwierigkeit des Prozesses erscheint leicht überdurchschnittlich.