Wie sich aus den vorangehenden Erwägungen ergibt, ist der Sachverhalt inzwischen genügend erstellt. Die gestellten Beweisanträge des Beschwerdeführers (Zeugenbefragungen) könnten keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen, die geeignet wären, zu andern Schlüssen zu führen. Die Beweisanträge werden daher in antizipierter Beweiswürdigung abgelehnt (vgl. statt vieler BVR 2012 S. 252 E. 3.3.3). Verfahrens- und Parteikosten Verfahrenskosten