Es kann aufgrund der rechtlichen Situation nicht erzwungen werden, dass die Beschwerdeführerin effektiv auf deutsch unterrichtet wird. Könnte demnach eine private französische Schulung der Beschwerdeführerin ohnehin nicht verhindert werden, sofern 2021.BKD.16506 / 799522 Seite 20 von 24 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern