Das Bundesgericht hat sich im bereits erwähnten BGE 122 I 236 (Ziffer 2.2.3) dazu geäussert, ob ein zulässiger Eingriff in die Sprachenfreiheit vorliegt, wenn die Gemeinde einer Schülerin den Besuch einer französischsprachigen Schule verweigert, obwohl diese Schule bereit wäre, die Schülerin aufzunehmen und die Eltern der Schülerin für die Kosten aufkommen würden: