2021.BKD.16506 / 799522 Seite 18 von 24 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern die französischsprachige Abteilung der D___ aufzunehmen. Kämen also die Eltern des Beschwerdeführers vollumfänglich für die vorgenannten Schulgeldbeiträge auf, würde die Verweigerung des interkantonalen Schulbesuchs auch vorliegend eine unverhältnismässige und unzulässige Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Sprachenfreiheit bewirken.