Zusammengefasst könnten höchstens die allfälligen für die Trainingstage notwendigen Dispensationen für den Besuch der D___ sprechen. Die Reisezeit und der Stundenplan sprechen dagegen für den Besuch der Schule G___. Hinzu kommt, dass die Belastung mit drei Trainings zu jeweils 1,5 respektive 1,75 Stunden (gesamthaft 4,75 Stunden) und einem Fussballspiel am Wochenende für einen Schüler der 7. Klasse noch in einem eher geringen Rahmen liegt. Unter Berücksichtigung des fehlenden verfassungsmässigen Anspruchs auf die beste Lösung beziehungsweise das Maximum stellt der Besuch der D___ gegenüber der Schule G__