Folglich wäre eine Dispensation von höchstens drei Tagen pro Schuljahr notwendig, um an den Trainingstagen teilzunehmen. Hinzu kommt, dass die Sportwoche und eine Woche der Frühlingsferien im Schuljahr 2021/2022 an der D___ und an der Schule G___ gleichzeitig sind (vgl. Ferienpläne [Ziffern 20 und 21 der Vorakten]) und deshalb wohl noch weniger Dispensationen notwendig sind. Selbst wenn der Beschwerdeführer für drei Tage dispensiert werden müsste, wäre dies in einem Rahmen, in welchem das Nachholen des verpassten Schulstoffs problemlos möglich sein sollte.