Weiter rügt der Beschwerdeführer, er müsse beim Besuch der Schule G___ aufgrund des Trainingslagers, welches während den freiburgischen Schulferien stattfinde, vom Unterricht dispensiert werden. Konkrete Angaben zu den Trainingslagern sind den Akten nicht zu entnehmen. Gemäss der Planung des Teams AFF/FFV FE-12 ist aber davon auszugehen, dass jeweils zwei Trainingstage im Herbst und zwei Trainingstage im Frühling durchgeführt werden (vgl. www.teamaff-ffv.ch → Gästebereich → Präsentation 2019/2020 FE-12 DE, S. 24, zuletzt besucht am 6. Mai 2021).