Wohl kann für hochbegabte Kinder ein besonderer Unterricht erforderlich sein, der ihnen den Erwerb angemessener Fähigkeiten ermöglicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Eltern das Kind auf Kosten der öffentlichen Hand in eine Privatschule schicken können, insbesondere dann nicht, wenn ein geeignetes öffentliches Angebot besteht (E. 3.4). Massgebende Grösse ist die zeitliche Gesamtbelastung für den Sport. Diese muss neben der zeitlichen Gesamtbelastung für die Schule aufgebracht werden können. Der Zeitaufwand für die sportliche Hochbegabung muss zu den konkreten schulischen Zeitbelastungen hinzugerechnet werden.