Zur Annahme der besseren Vereinbarkeit von Schule und Hochbegabtenförderung muss verlangt werden, dass die Konstellation Leistungssport/Bildungsgang für Hochbegabte für die Athletin oder den Athleten erheblich oder deutlich günstiger ausfällt als die Konstellation Leistungssport/ordentlicher Bildungsgang. Für die Kostenübernahme durch den Kanton darf nicht jede 2021.BKD.16506 / 799522 Seite 15 von 24 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern