In seiner Alterskategorie ist der Beschwerdeführer somit im höchstmöglichen Kader. Vor diesem Hintergrund und weil auch der Athletenweg bereits ab der ersten Phase Talent, T1, und damit ab dem Kader FE-12 eine Schullösung empfiehlt (vgl. Athletenweg) liegt ein qualifizierter Nachweis für eine sportliche Hochbegabung des Beschwerdeführers vor. 2.2.7.3 Bessere Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und Hochbegabtenförderung