Der Besitz einer Talent Card der Kategorie regional muss jedenfalls dann als qualifizierter Nachweis der Hochbegabung genügen, wenn ein Athlet oder eine Athletin einzig aus Altersgründen noch nicht im Besitz einer nationalen Talent Card ist. In den übrigen Fällen dürften ergänzende Unterlagen erforderlich sein (Art und Stufe der Wettkämpfe, erzielte Resultate, Rankings, Bestätigungen von Regionalverbänden etc.), um das Talent und das sportliche Potenzial der Athletin oder des Athleten und damit ihre oder seine Hochbegabung qualifiziert nachzuweisen (Entscheid der Erziehungsdirektion 700.02/08 vom 10. Februar 2009, E. 2.3.2).