Im Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Beitrittsgesetz HBV wird bezüglich individueller Kostengutsprachen ausgeführt, die kantonale Unterstützung solle nur Hochbegabten zukommen. Sie werde daher vom Nachweis der Hochbegabung abhängig gemacht. Im Sportbereich könne auf die "Talent Cards" der Swiss Olympic Association, Kategorie national, zurückgegriffen werden (Tagblatt des Grossen Rates 2008, Beilage 4, S. 10). Der Besitz einer Talent Card der Kategorie regional muss jedenfalls dann als qualifizierter Nachweis der Hochbegabung genügen, wenn ein Athlet oder eine Athletin einzig aus Altersgründen noch nicht im Besitz einer nationalen Talent Card ist.