Die Schülerinnen und Schüler werden in Kindergartenklassen, in Primarklassen sowie in Realund Sekundarklassen unterrichtet (Art. 46 Abs. 1 VSG). Die Gemeinden regeln die Organisation, die Aufgaben und die Befugnisse im Volksschulwesen (Art. 8 VSV). Ziel des Übertrittverfahrens von der Primar- in die Sekundarstufe I ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Niveau oder demjenigen Schultyp bzw. derjenigen section der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden (Art.