Die Strecke von seinem Wohnort an die Schule G___ umfasst drei Kilometer (www.googlemaps.ch, zuletzt besucht am 6. Mai 2021). Diese kann anerkanntermassen mit dem Fahrrad zurücklegt werden (www.F___.ch → Schulwesen → Real- und Sekundarschule, zuletzt besucht am 6. Mai 2021). Somit wäre beim Besuch der D___ bereits die Fahrradfahrt zu den Busstationen länger als der gesamte Schulweg an die Schule G___. Zudem kann der Beschwerdeführer den Weg an die Schule G___ aus eigener Kraft bewältigen, beim Besuch der D___ ist er zusätzlich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.