Bisherige Kontakte müssten bewusst aufrecht erhalten und gepflegt werden. Allerdings verunmöglicht der Schulbesuch in einer anderen Schule eine Kontaktpflege in der Freizeit nicht. Der Beschwerdeführer und seine bisherigen Freundinnen und Freunde aus dem Kindergarten werden nach dem gleichen Lehrplan und deshalb auch nach vergleichbaren Stundenplänen unterrichtet. Ausserdem können die Kontakte auch an den Wochenenden und in den Ferien weiter gepflegt werden. Es können zudem gemeinsame Kontakte im Rahmen von Vereinsaktivitäten weiter bestehen.