In der öffentlichen Schule wird der Unterricht in der Regel in der Amtssprache des Einzugsgebiets erteilt. Nach der Rechtsprechung geben die Sprachenfreiheit und der Anspruch auf unentgeltlichen Schulunterricht keinen Anspruch darauf, dass sprachliche Minderheiten in ihrer Muttersprache unterrichtet werden. Diese Praxis wird in der Lehre teilweise kritisiert. Die Kritik ist insofern berechtigt, als das Territorialitätsprinzip in traditionell zwei- oder mehrsprachigen Gebieten das Verhältnis zwischen den Sprachen gerade nicht regeln kann.