Grund für die Bewilligung des ausserkantonalen Schulbesuchs dar. Die Kantone Bern und Freiburg würden zudem Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, ein zwölftes Schuljahr in der anderen Sprache zu absolvieren. Vor diesem zwölften Schuljahr könne kein ausserkantonaler Schulbesuch einzig zur Verbesserung der zweiten Sprache bewilligt werden. Aus diesen Gründen und aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler müsse das Gesuch um Besuch einer ausserkantonalen Schule abgelehnt werden.