Aus diesem Grund müsse die Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und der Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler im gewünschten Fachbereich deutlich verbessert werden. Die Ausübung des Sports auf hohem Niveau müsse daher nachgewiesen werden. Die Bestätigung des FFV und die Anzahl Trainingsstunden würden als Beleg für die Hochbegabung des Beschwerdeführers nicht genügen. Die Schülerinnen und Schüler müssten mindestens zehn Stunden pro Woche trainieren. Das AKVB habe seinen Entscheid auch auf die Angaben von L__