Es sei davon auszugehen, dass vor diesem festgelegten Alter der Trainingsaufwand mit einem ordentlichen Ausbildungsgang vereinbart werden könne. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten Schülerinnen und Schüler mit Hochbegabung grundsätzlich die obligatorische Schule im Kanton Bern besuchen, sofern dieses Angebot angemessen und ausreichend sei. Geringe Vorteile würden nicht ausreichen, damit der Kanton die Kosten für eine ausserkantonale Schulung übernehme. Aus diesem Grund müsse die Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und der Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler im gewünschten Fachbereich deutlich verbessert werden.