7a VSG bewilligt werden, da der Beschwerdeführer keine Swiss Olympic Talent Card besitze, welche seine Hochbegabung bestätige. Darüber hinaus biete der Kanton Bern Studiengänge für begabte Jugendliche an, in welchen die Förderung der Talente mit der schulischen Ausbildung verbunden würden. Zudem gebe es die Möglichkeit, im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen dispensiert zu werden (Art. 4 Abs. 1 Bst. c der Direktionsverordnung vom 16. März 2007 über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule [DVAD; BSG 432.213.12]). Somit würden junge Talente im Rahmen der obligatorischen Schule im Kanton Bern gefördert.