Da im Teenageralter ein stabiles Umfeld zentral sei und sich dasjenige des Beschwerdeführers seit Jahren unverändert im Kanton Freiburg befinde, lägen negative Folgen für die psychische Gesundheit des Beschwerdeführers auf der Hand. Davon abgesehen würde ebenfalls die physische Gesundheit des Beschwerdeführers leiden, da er mehrmals pro Woche unnötig lange Anfahrten zu seinem Fussballtraining in Freiburg auf sich nehmen müsste. Zudem sei daran erinnert, dass er die N___in Bern besuchen müsste, um in seinem Wohnsitzkanton in seiner Mutter- und Kultursprache unterrichtet werden zu können, was keine mit dem Kindeswohl zu vereinbarende Alternative darstelle.