cher bis um 16:55 Uhr dauere. Der Beschwerdeführer beabsichtige nicht, ein Wahlfach zu besuchen, womit der Unterricht für ihn an der D___ um 15:30 Uhr zu Ende wäre. Da sich die Trainingslager des FFV nach den freiburgischen Schulferien richte und diese nicht deckungsgleich mit den bernischen seien, müsste sich der Beschwerdeführer bei einem Schulbesuch im Kanton Bern dispensieren lassen und damit einen Teil des Unterrichts verpassen. Die französische Sprache sei Teil der Kultur, mit der er sich identifiziere.