Das AKVB lasse ausser Acht, dass er mit seiner Mitgliedschaft im Team AFF/FFV bereits einer solchen anerkannten Ausbildungsstruktur beigetreten sei. Wie sich aus der Präsentation SKA des Amts für Sport anlässlich der Informationsveranstaltung vom 12. November 2020 entnehmen lasse, handle es sich beim Team AFF/FFV um das kantonale Ausbildungszentrum für Fussball und damit um eine anerkannte Ausbildungsstruktur. Die vom AKVB erwähnten Aussagen von L___ und M___ seien zudem in den Vorakten nicht dokumentiert. Weiter führt der Beschwerdeführer aus, es möge zutreffen, dass der Unterricht an der Schule G___ an einzelnen Tagen nur dann bis um 16:55 Uhr dauere, wenn ein Wahlfach besucht werde.