Das Schwergewicht seines sozialen Umfelds liege aufgrund seiner langjährigen ausserschulischen Aktivitäten in der Seeregion des Kantons Freiburg. In diesem vertrauten Umfeld sei es ihm am besten möglich, sich zu entwickeln, denn gerade in der Teenagerzeit sei eine gute Verwurzelung und ein stabiles Umfeld zentral. Der Beschwerdeführer werde noch vor Beginn des Schuljahrs 2021/2022 zwölf Jahre alt. Erhalte er dann eine Talent Card, wonach es derzeit aussehe, sei sein sportliches Engagement spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022 auch nicht mehr mit dem Besuch einer normalen Volksschule vereinbar.