Ein Besuch der kantonalen Schule in französischer Sprache (ECLF) in Bern würde einer vollständigen Entwurzelung aus seinem sozialen Umfeld gleichkommen und weitere Nachteile bieten. Der Beschwerdeführer zeichne sich durch eine überdurchschnittliche schulische Leistung aus und erfülle die Bedingungen, um den progymnasialen Unterricht besuchen zu könne. Die Schule G___ biete jedoch keinen progymnasialen Unterricht an, die D___ dagegen schon. Auch wenn die Schule G___ Sekundarschülern mit überdurchschnittlicher Leistung erweiterte Lernziele und Aufgaben anbiete, könne er in einem progymnasialen Unterricht dennoch noch besser gefördert werden.