Der interkantonale Schulbesuch richtet sich nach den interkantonalen Vereinbarungen und ergänzend nach den nachfolgenden Bestimmungen (Art. 58 Abs. 1 VSG). Mit Grossratsbeschluss vom 27. Januar 2009 (BSG 439.14) ist der Kanton Bern dem regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 23. November 2007 beigetreten (BSG 439.14-1). Wie alle übrigen Kantone der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) ist auch der Kanton Freiburg Abkommenskanton des RSA 2009 (Ingress des RSA 2009 sowie www.nwedk.ch → NW EDK; zuletzt besucht am 6. Mai 2021).