BSG 152.01]). Somit hat der Beschwerdeentscheid (wie bereits die Instruktion des Beschwerdeverfahrens) in deutscher Sprache zu ergehen. 2021.BKD.16506 / 799522 Seite 3 von 24 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Form, Frist und Überprüfungsbefugnis Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. Materielles