8. Am 4. Mai 2021 reichte Rechtsanwalt C___ seine Honorarnote ein. Rechtliche Prüfung und Begründung Sachurteilsvoraussetzungen Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit Anfechtungsobjekt bildet die Verfügung des AKVB vom 14. Januar 2021 über die Ablehnung des Gesuchs um ausserkantonalen Schulbesuch sowie die Ablehnung der Kostengutsprache. Aus wichtigen Gründen kann die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion den Besuch eines ausserkantonalen Volksschulangebots bewilligen und eine Kostengutsprache für die verlangten Schulgeldbeiträge leisten (Art. 58 Abs. 2 des Volksschulgesetzes vom 19. März