4. A___, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, diese vertreten durch ihren Rechtsanwalt, hielt in seinen Bemerkungen vom 17. März 2021 an seiner Beschwerde fest. 5. Am 8. April 2021 reichte das AKVB eine ergänzende Stellungnahme ein und hielt an seinem Antrag fest. 6. A___, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, diese vertreten durch ihren Rechtsanwalt, hielt in seinen abschliessenden Bemerkungen vom 13. April 2021 weiterhin an seiner Beschwerde fest. 7. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 19. April 2021 wurde den Parteien der Entscheid der Bildungs- und Kulturdirektion in Aussicht gestellt.