Sekundarstufe I an der D___, französischsprachige Abteilung, zu bewilligen unter Auferlegung eines angemessenen Anteils der Schulgeldbeiträge an seine Eltern und (4) subeventualiter sei ihm ab dem Schuljahr 2021/2022 bis Ende der 9. Klasse der Besuch der Sekundarstufe I an der D___, französischsprachige Abteilung, zu bewilligen unter Auferlegung der Schulgeldbeiträge an seine Eltern. 3. Am 9. März 2021 nahm das AKVB zur Beschwerde Stellung und reichte die Vorakten ein. Es beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen.