2. Gegen diese Verfügung erhob A___, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, diese vertreten durch ihren Rechtsanwalt, am 12. Februar 2021 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Er beantragte, (1) die Verfügung der Vorinstanz vom 14. Januar 2021 sei aufzuheben, (2) es sei ihm ab dem Schuljahr 2021/2022 bis Ende der 9. Klasse der Besuch der Sekundarstufe I an der D___, französischsprachige Abteilung, zu bewilligen und es sei ihm eine Kostengutsprache für die verlangten Schulgeldbeiträge zu leisten, (3) eventualiter sei ihm ab dem Schuljahr 2021/2022 bis Ende der 9. Klasse der Besuch der