1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und in der Verfügung vom 11. Januar 2021 wird das Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses (31. Januar 2021) aufgehoben und neu auf den 28. Februar 2021 festgesetzt. Soweit weiter gehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Zu eröffnen: - A___ (Einschreiben) - B___ (Einschreiben) und mitzuteilen: - Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (zur Kenntnisnahme) Die Bildungs- und Kulturdirektorin