Die Schulleitung führt in ihrer Stellungnahme aus, einer Arbeitnehmerin müsse klar sein, dass ein Stellenwechsel mit dem Risiko verbunden sei, dass die neue Anstellung innerhalb der Probezeit beendet werden könne. Deshalb könne der Arbeitgeber nicht für allfällige wirtschaftliche Konsequenzen verantwortlich gemacht werden, die sich aus einer solchen Auflösung der Anstellung innerhalb der Probezeit ergeben könne. Da A_