Wie in der Zwischenzeit bekannt ist, wurde die Maskentragpflicht unter anderem für Lehrkräfte per 26. Juni 2021 aufgehoben (BAG 21-054). Sie hatte somit nach der Kündigung vom 11. Januar 2021 noch über fünf Monate Geltung. Bereits daraus lässt sich schliessen, dass die Schulleitung von einer länger andauernden Maskentragpflicht für Lehrkräfte ausgehen durfte, sind doch fünf Monate in diesem Zusammenhang als länger andauernd zu qualifizieren. Dies zum einen, weil für diesen Zeitraum eine Stellvertretung organisiert werden muss und zum anderen die Lohnfortzahlungspflicht gilt.