Zudem benötigen sie regelmässig Unterstützung durch ihre Lehrkräfte und dabei kann der Abstand oft nicht eingehalten werden. Zum Schutz der Gesundheit der Kinder und auch im Interesse der öffentlichen Gesundheit war es deshalb nicht möglich, dass A___ ohne Maske unterrichtet. Aufgrund ihres Maskendispenses hat sie denn auch unbestrittenermassen ab November 2020 auf Weisung der Schulleitung nicht mehr unterrichtet (vgl. angefochtene Verfügung und Stellungnahme). Der Berufsauftrag der Lehrkräfte umfasst insbesondere das Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten (Art. 17 Abs. 2 Bst.