Auch die Anstrengungen anlässlich des Gesprächs vom 11. Dezember 2020, A___ für einen Wiedereinstieg mit Maske zu gewinnen, seien erfolglos geblieben. Gemäss aktuellem Stand müsse weiterhin davon ausgegangen werden, dass die herrschende Maskenpflicht auf unbestimmte Zeit bestehen bleibe und A___ ihre Arbeitsleistung als Kindergartenlehrperson weiterhin nicht erbringen könne. Die Probezeit diene dazu, während dieser Phase zu prüfen, ob die gegenseitigen Erwartungen an das Arbeitsverhältnis erfüllt würden.