Im Kindergarten könne der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden, weshalb A___ ab dem 4. November 2020 nicht mehr habe unterrichten und somit ihren Berufsauftrag ab diesem Zeitpunkt nicht mehr habe erfüllen können. Das Zuteilen von Home- office- oder Backoffice-Aufträgen sei geprüft worden. Es hätten sich jedoch keine Arbeiten ergeben, welche gewinnbringend hätten ausgelagert werden können. A___ habe diesbezüglich auch nicht insistiert. Sie habe in ihrer E-Mail vom 21. Oktober 2020 bestätigt, dass sie aufgrund ihres medizinischen Attests den Berufsauftrag nicht erfüllen könne. Die Schulleitung teile die Einschätzung von A__