Kinder würden nicht als wesentliche Verbreiter des Virus gelten und müssten auch nicht besonders geschützt werden gegenüber einer erwachsenen Person. Deshalb sei es durchaus möglich gewesen, sie auch ohne Maske im Kindergarten einzusetzen, dies unter Einhalten der bekannten Schutzmassnahmen. 2.1.3 Argumente der Schulleitung Die Schulleitung führt in ihrer Stellungnahme aus, es gehe in keiner Weise um eine ungenügende Arbeitsleistung oder um eine ungenügende Zusammenarbeit mit der Stellenpartnerin. 2021.BKD.15669 / 826202 Seite 4 von 10 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern