Ihre Arbeitsbereitschaft sei jederzeit vorhanden gewesen, ihre Arbeitgeberin habe das Unterrichten ohne Maske aber als nicht möglich erachtet. Sie habe mehrmals erwähnt, dass sie auch bereit sei, andere Aufgaben auszuführen, solange sie aufgrund ihres medizinisch indizierten Maskentragdispenses nicht am Kindergarten unterrichten dürfe. Sie habe Vorschläge für solche Aufgaben gemacht. Sie habe auch eine Ausbildung als Kauffrau. Diese Fähigkeiten hätte sie während der Zeit der Maskentragpflicht gewinnbringend einsetzen können. Die Arbeitgeberin habe ihre angebotene Arbeitsleistung aber nicht angenommen.